Das Badezimmer gehört zu den meistgenutzten Räumen im Alltag, doch viele Bäder sind veraltet und entsprechen nicht den heutigen Anforderungen. Mit einer Förderung lässt sich die Badsanierung für viele leichter bewältigen und das Bad auf deutlich mehr Komfort und Funktionalität ausrichten.
Unter welchen Voraussetzungen der Badumbau staatlich gefördert wird und wer alles einen Anspruch auf eine Förderung hat, erklären wir Ihnen hier.
Wer kann für den Badumbau eine Förderung beantragen?
Grundsätzlich können sowohl Mieter als auch private Eigentümer eine staatliche Förderung für ihre Badsanierung beantragen. Genauer gesagt ist dies möglich für:
- Mieter, wenn der Vermieter zugestimmt hat
- Private Eigentümer von Wohnungen
- Private Eigentümer von Häusern (vermietet oder auch selbst genutzt), jedoch nur Ein- oder Zweifamilienhäuser, welche jeweils max. zwei Wohneinheiten besitzen
Der Zuschuss für den Badumbau wird hierbei von der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt. Hier kann ein Antrag unabhängig vom Alter des Antragsstellers eingereicht werden.
Allerdings gibt es das Geld nicht einfach so: Der Staat möchte mit seiner Förderung für die Badsanierung nämlich nicht das Wohlbefinden der Bewohner steigern, sondern die entsprechenden Zimmer barrierefrei umgebaut lassen. Somit soll das Bad für Menschen im gehobenen Alter gerecht gemacht werden.
Über welche Wege kann die Förderung erfolgen?
Da die Badrenovierung sehr schnell sehr teuer werden kann – oft zwischen 10.000 und 20.000 Euro – erfolgt die Förderung in der Regel auf zwei verschiedene Arten:
- Preisgünstiges Darlehen: Sie finanzieren die Sanierung über einen zinsgünstigen Kredit mit besonders attraktiven Konditionen.
- Direkter Zuschuss: Sie erhalten einen festen Zuschuss, der Ihre tatsächlichen Umbaukosten anteilig reduziert.
Wofür gibt es die Förderung für die Badsanierung?
Das Fördergeld kann nicht beliebig eingesetzt werden oder für kosmetische Präferenzen wie einen Fliesenaustausch oder den Einbau einer Sauna. Es geht darum, das Badezimmer funktional umzubauen, damit es später von pflegebedürftigen Menschen leicht genutzt werden kann. Mit dem Geld fördert der Staat also:
- Raumanpassungen und Aufteilungen des Grundrisses (für mehr Platz im altersgerechten Bad)
- Stützen und Halteelemente anbringen
- Einbau von begehbaren Duschen (ebenfalls altersgerecht)
- Abbau von Stolperstellen
- Bedienelemente modernisieren lassen
Die Badkeramik, wie zum Beispiel das Waschbecken und die Toilette, kann unter Umständen auch ausgetauscht werden. Um diese Form der Badsanierung in die Förderung einzuschließen, muss sie jedoch dem funktionellen Rahmen entsprechen. Was beispielsweise gut aufgenommen wird, ist die Justierung von WC- und Waschtischhöhen.
Die Voraussetzungen: Wann gibt es den Zuschuss für die Badsanierung?
Es ist eine der wichtigsten Voraussetzungen, um eine Förderung für Ihre Badsanierung zu erhalten, dass Sie noch nicht mit Ihren Maßnahmen begonnen haben. Warten Sie deshalb bis nach der schriftlichen Zusage zu Ihrem Antrag, bis Sie das Zimmer sanieren lassen.
Zudem ist es wichtig, dass alle Umbauten und Arbeiten von einem Fachmann verrichtet werden, welcher alle Anforderungen gemäß DIN 18040-2 umsetzt. Darüber hinaus gibt es folgende technische Voraussetzungen, um die Förderung für die Badsanierung zu beantragen:
Die Größe des Badezimmers
Da die Förderung einer Badsanierung vorrangig dazu dient, das Bad später für ältere oder pflegebedürftige Menschen nutzbar zu machen, müssen folgende Größen gegeben sein:
- mindestens 180×220 cm Fläche für das Badezimmer selbst
- mindestens 90×120 cm Bewegungsfläche innerhalb des Zimmers
Somit soll sichergestellt werden, dass das Badezimmer auch von Rollstühlen befahren werden kann.
Eine neue Dusche
Voraussetzung ist auch, dass eine begehbare (bodengleiche) Dusche eingebaut werden muss. Diese neue Dusche muss zusätzlich mit einem rutschfesten Belag ausgestattet werden. Sollte dies aus baulichen Gründen nicht möglich sein, so darf die Duschwanne maximal 20 mm über dem Boden liegen.
Die Höhen der Badelemente
Für die Förderung der Badsanierung darf die Einstiegshöhe der Badewanne 50 cm nicht überschreiten. Außerdem muss das Waschbecken eine Mindesthöhe von 48 cm haben und einen freien Knieraum bieten, sodass es auch von Rollstuhlfahrern benutzt werden kann.
Wie viel Geld gibt es für die Förderung der Badsanierung?
Wenn der Staat eine Badsanierung fördert, gibt er in der Regel einen Zuschuss von 10 % auf die förderfähigen Kosten. Es kommt aber erst zu einer Auszahlung, wenn:
- mindestens 2.000 Euro in die Badsanierung investiert werden
- der ausgezahlte Betrag 2.500 Euro nicht übersteigt
Zusätzlich müssen natürlich alle technischen Voraussetzungen erfüllt sein, bevor der Antrag gestellt wird. Bei weiteren Fragen können Sie uns über das Kontaktformular erreichen.
Die Förderung für die Badsanierung – So geht’s los!
Wenn Sie die Förderung für Ihre Badsanierung beantragen wollen, dann sollten Sie erst prüfen, ob Sie Ihnen zusteht. Danach sollten alle Anträge unbedingt vor Beginn der Baumaßnahmen eingereicht werden. Alle Unterlagen hierzu finden Sie online bei der KfW.
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FAQ zur staatlichen Förderung der Badsanierung
Welche Förderungen gibt es für den Badumbau in Deutschland?
In Deutschland erfolgt die Förderung für den Badumbau in erster Linie über Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dabei wird zwischen einem direkten Zuschuss und einem zinsgünstigen Kredit unterschieden. Beide Varianten zielen darauf ab, den Umbau hin zu einem barrierefreien Badezimmer finanziell zu erleichtern. Zusätzlich kann in bestimmten Fällen auch die Pflegekasse eine Förderung gewähren, sofern ein anerkannter Pflegegrad vorliegt. Welche Förderung im Einzelfall infrage kommt, hängt von den individuellen Voraussetzungen und der geplanten Maßnahme ab.
Kann ich die Förderung auch ohne Pflegegrad beantragen?
Ja, eine Förderung für die Badsanierung ist auch ohne Pflegegrad möglich. Insbesondere die Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau richten sich nicht ausschließlich an pflegebedürftige Personen, sondern grundsätzlich an alle, die ihr Badezimmer barrierearm oder altersgerecht umbauen möchten. Ein Pflegegrad kann zwar zusätzliche Zuschüsse ermöglichen, ist jedoch keine zwingende Voraussetzung für eine Förderung. Entscheidend ist vielmehr, dass die geplanten Maßnahmen den Anforderungen an Barrierefreiheit entsprechen und fachgerecht umgesetzt werden.
Werden auch Badewannen gefördert?
Badewannen können unter bestimmten Voraussetzungen Teil der Förderung sein, jedoch nicht uneingeschränkt. Entscheidend ist, dass der Umbau funktional zur Barrierefreiheit beiträgt. So kann beispielsweise der Austausch einer herkömmlichen Badewanne gegen eine leichter zugängliche Variante oder eine Kombination aus Wanne und Dusche förderfähig sein. Reine Komfort- oder Designentscheidungen werden hingegen nicht berücksichtigt. In vielen Fällen wird zudem der Einbau einer bodengleichen Dusche bevorzugt gefördert, da diese den Anforderungen an ein altersgerechtes Bad besonders gut entspricht.
Kann man Zuschuss und Kredit kombinieren?
In der Regel ist eine Kombination aus Zuschuss und Kredit innerhalb desselben Förderprogramms nicht vorgesehen. Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau müssen Sie sich meist für eine der beiden Förderarten entscheiden – entweder für einen direkten Zuschuss oder für ein zinsgünstiges Darlehen. Eine Kombination kann jedoch unter Umständen mit anderen Förderstellen möglich sein, etwa wenn zusätzlich Leistungen der Pflegekasse in Anspruch genommen werden. Es empfiehlt sich daher, die individuellen Fördermöglichkeiten vorab genau zu prüfen.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag auf Förderung muss unbedingt vor Beginn der Badsanierung gestellt werden. Das bedeutet, dass noch keine Arbeiten beauftragt oder begonnen worden sein dürfen. Erst nach der schriftlichen Zusage durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau dürfen die Maßnahmen umgesetzt werden. Wird der Antrag zu spät gestellt, kann dies zum vollständigen Verlust des Förderanspruchs führen. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig über die Voraussetzungen zu informieren und alle notwendigen Unterlagen rechtzeitig einzureichen.
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